BigCityBeats SommerTagTraum

BigCityBeats SommerTagTraum

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BigCityBeats Radio

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Vertragspartner

BigCityBeats SommerTagTraum wird von der 2bp Communications GmbH, Carl Benz Str. 21; 60386 Frankfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Breiter (nachfolgend Veranstalter) veranstaltet. Der Erwerb des Festivaltickets für den BigCityBeats SommerTagTraum berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Besucher gemäß den nachfolgenden AGB:

  1. Weiterverkauf von Konzertkarten

Der Kauf von Festivaltickets ist ausdrücklich nur zu privaten Zwecken erlaubt. Ein gewerblicher Weiterverkauf zu höheren, als auf dem Festivalticket ausgewiesenen Preisen ist ausdrücklich untersagt.

  1. Anreise / Zutritt zum Veranstaltungsgelände / Verlassen des Veranstaltungsgeländes

3.1 Die Anreise zu der Veranstaltung und das Parken erfolgt durch den Besucher selbstständig und auf eigene Gefahr. Ausgewiesene Parkplätze werden von der Oberschwabenhalle zur Verfügung gestellt. Es gelten die Einstell- und Parkbedingungen der Oberschwabenhalle. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen.

3.2 Jugendliche unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zu der Veranstaltung. Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eine personensorgeberechtigte Person erlaubt. Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit gültigem Festivalticket und gültigem Personalausweis gestattet. Es gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

3.3 Das Mitbringen von Haustieren, Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, sowie Waffen (oder als Waffen einsetzbare Gegenstände) ist untersagt. Am Einlass werden durch das Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen (Leibesvisitationen eingeschlossen) durchgeführt. Deren Anweisung ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt.

3.4 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt u. a. insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein aggressives Auftreten oder offensichtlicher Drogeneinfluss. Liegt das Verschulden bei dem Besucher, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

3.5 Besucher hat sein Festivalticket auf dem Festivalgelände stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Besucher, die kein Festivalticket vorzeigen können, können von dem Festivalgelände verwiesen werden. Ein Widereinlass ist nicht möglich.

3.6 Beim Verlassen des Festivalgeländes verliert das Festivalticket ihre Gültigkeit. Ein Widereinlass des Besuchers ist nicht möglich.

  1. Gehörschutz

Bei Musikveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Gebrauch von Ohrstöpseln in Bühnennähe wird dringend empfohlen. Ohrstöpsel sind am Eingang erhältlich. Nach herrschender, medizinischer Meinung können Lautstärken mit einem Mittelungspegel von 85 dB(A), bezogen auf 40 Stunden pro Woche, zu einer Gehörschädigung führen. In näherer Umgebung zur Musikanlage können deutlich höhere Pegel auftreten. Der Aufenthalt innerhalb dieses Bereiches ist nur mit Gehörschutz zu empfehlen.

  1. Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung / Rücknahme und Erstattung des Festivaltickets

5.1 Festivaltickets werden nur bei Absage der Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Ticketpreis, nicht die Vorverkaufs-, Versand- und sonstige Gebühren. Anreisekosten werden nicht erstattet. Besucher hat sich daher rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.

5.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Festivaltickets behalten dabei ihre Gültigkeit.

5.3 Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Dabei kann es zu erheblichen Einschränkungen kommen. Ist auf Grund der Witterungsumstände jedoch die Gefahr des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Besucher, Künstler oder des Personals zu befürchten, wird das Konzert sofort abgebrochen. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 50 % der Gesamtspieldauer abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z. B. Feuerwerk) ausfallen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

  1. Haftungsbeschränkungen

6.1 Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

6.3 Außer in den in den Ziffern 6.1 und 6.2 genannten Fällen haftet Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

6.4 Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  1. Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrecht

7.1 Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film-, Video- und professionellen Digitalkameras ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt.

7.2 Mit dem Betreten des Geländes willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er/sie ohne Vergütung als Besucher der Veranstaltung aufgenommen und die Aufnahmen live und öffentlich gesendet werden.

  1. Schlussabstimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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